MIET- VERWALTUNG

Wir sind dafür zuständig Sie als Eigentümer von der zeitraubenden Arbeit zu entlasten. Hierbei kümmern wir uns sowohl um die technische, wie auch die kaufmännische Verwaltung.

Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

Wirtschaftliche Betreuung des Mietobjekts

  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen der Mieter sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das Mietobjekt
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung
  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen
  • Korrespondenz mit Vertragspartnern

Bauliche und technische Betreuung des Mietobjekts

  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
  • Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter
  • Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung, ggf. auch – wie bei der WEG-Verwaltung – des Mietobjekts
  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)
  • Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Mietobjekts

 

SONDER- EIGENTUMS- VERWALTUNG

Die Sondereigentumsverwaltung ist eine reduzierte Form der Mietverwaltung, wobei der Verwalter allein für das Sondereigentum zuständig ist. Auch wenn der Sondereigentumsverwalter und der für das Gemeinschaftseigentum zuständige WEG-Verwalter nicht identisch sein müssen: Die Beauftragung des WEG-Verwalters auch mit der Sondereigentumsverwaltung bietet den Vorteil, dass sich der Verwalter mit dem Objekt und dessen Gegebenheiten auskennt.